Liebe Gäste,
leider müssen wir unser Gasthaus aufgrund der aktuellen Bestimmungen schließen. Wir arbeiten bereits an einem Zustell- und Lieferservice und werden Sie zeitnah auf unseren Social-Media-Kanälen und der Website informieren.
Bis dahin bleiben Sie gesund, Alles Gute
Ihr Team vom Gasthaus Binder
AKTUELLE COVID-19 BESTIMMUNGEN
Massnahmen für die Gastronomie ab 03.11.2020
Grundsätzlich ist das Betreten und Befahren von Betriebsstätten „zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Gastgewerbes“ verboten. Dies gilt für sämtliche Betriebsarten des Gastgewerbes im Zeitraum vom 3. November (0:00 Uhr) bis einschließlich 30. November (23:59 Uhr).
D. h., das Verbot gilt auch für Parkplätze und Drive-Ins (außer beim Abholen). Da das Verbot nur zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Gastgewerbes gilt, ist klargestellt, dass Mitarbeiter (und selbstverständlich auch der Betreiber bzw. Inhaber) die Betriebsstätte weiterhin uneingeschränkt betreten dürfen.
Das Betretungsverbot (bzw. das Verbot des Befahrens der Betriebsstätte) gilt nicht für:
Das Abholen von Speisen und Getränken im Zeitraum zwischen 06.00 und 20.00 Uhr.
Eine Vorbestellung ist nicht notwendig.
Zu beachten ist dabei: es muss sichergestellt sein, dass keine Konsumation vor Ort erfolgt. Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben besteht Maskenpflicht und es gilt der Mindestabstand von 1 Meter
Die Lieferung von Speisen und Getränken (Lieferservice).
Dies ist innerhalb der üblichen Betriebszeiten zulässig, hier gilt die zeitliche Einschränkung auf 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr nicht.
Gastgewerbebetriebe in folgenden Einrichtungen:
Kranken- und Kuranstalten
Alten-, Pflege- und Behindertenheime
Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen einschließlich Schulen und Kindergärten
Betriebskantinen,
sofern diese ausschließlich durch die dort betreuten oder untergebrachten Personen bzw. durch Betriebsangehörige benutzt werden. Eine Benützung durch Besucher oder nicht Betriebsangehörige ist ausdrücklich verboten
Die Verabreichung von Speisen/Ausschank von Getränken in Beherbergungsbetrieben ausschließlich an Beherbergungsgäste. Diese hat tunlichst in der Wohneinheit (Zimmer, Apartment) zu erfolgen.
Da keine Gäste zu touristischen Zwecken beherbergt werden dürfen, ist die Bedeutung dieser Ausnahmeregelung gering.
Die Verabreichung von Speisen/Ausschank von Getränken in öffentlichen Verkehrsmitteln ausschließlich an Fahrgäste (Speisewagen).
In all diesen Fällen ist dabei zu beachten:
Betrieb bzw. Verabreichung ist nur im Zeitraum von 06.00 bis 20.00 Uhr gestattet, sofern nicht ohnehin restriktivere Betriebszeiten bestehen.
Weiters gelten folgende Auflagen:
Werte Gäste, liebe Stammkunden,
WIR SIND AB SOFORT WIEDER FÜR SIE DA!
Ich freue mich Sie zukünftig mit meinem Team im neuen Gasthaus Binder begrüssen zu dürfen. Auf unserem neuen Standort nahe der idyllischen Lobau verwöhnen wir Sie wie gewohnt mit unserer gschmackigen und traditionellen Wiener Küche und köstlichen Budweiser vom Fass. Eine großzügige Terrasse und ein wunderschöner rustikaler Gastraum laden sowohl im Winter als auch im Sommer zum gemütlichen Verweilen ein.
Es liegt uns am Herzen, daß Sie sich bei uns wohlfühlen. Wir haben uns der traditionellen Wiener Küche verschrieben und kochen täglich frisch mit ausgewählten Zutaten aus der Region.
Auch Ihre Veranstaltung, von Geburtstagsfeier, Firmenfeier, Taufe bis zur Hochzeit ist bei uns in besten Händen.
Wir arbeiten bereits laufend an der Revitalisierung des ehemaligen Gasthauses Oase und haben in der Übergangszeit AB 02. OKTOBER 2020 folgende Öffnungszeiten:
FREITAG von 10:00 bis 22:00 Uhr
SAMSTAG von 10:00 bis 22:00 Uhr
SONNTAG von 10:00 bis 20:00 Uhr
Da durch unsere außergewöhnliche Lage am Wasser unser Gasthaus vor allen bei Schönwetter ihren Charme ausübt haben wir auch AUSSERHALB DER ÖFFNUNGSZEITEN bei SCHÖNWETTER unser Buffet geöffnet. Gerne geben wir telefonisch unter 0670 / 5563010 über unsere Öffnungszeiten Auskunft.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Zeit in unserem Gasthaus und hoffen, Sie bald wieder als Gast bei uns begrüßen zu dürfen..
Ihr Gastwirt Martin Binder
Wir möchten Sie bitten die Vorgaben der Bundesregierung bez. der Verhaltensregeln für die Gastronomie zu beachten. Einen kompakten Überblick erhalten Sie hier als PDF.